Warnstufe 2 in Niedersachsen ab 1.12.2021
  30.11.2021 •     NTV News , Verband , Corona


Bitte dringend beachten!

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass mit Wirkung vom 1. Dezember 2021 in nahezu allen niedersächsischen Kommunen die Warnstufe 2 gilt. Dieses hat zur Folge, dass die Sportausübung in geschlossenen Räumen nur noch unter Beachtung der 2Gplus-Regel zulässig ist. Das heißt, dass zusätzlich zu einem Impf- bzw. Genesenen-Nachweis immer auch ein aktueller Test vorgelegt werden muss. Kinder und Jugendliche bis einschließlich des 17. Lebensjahres können immer teilnehmen. Ebenfalls können Personen, die mittels ärztlichem Attest nachweisen können, dass sie sich nicht impfen lassen dürfen, am Sportbetrieb teilnehmen, wenn sie aktuell getestet sind.

Wir weisen zudem daraufhin, dass in den Sportstätten mit Ausnahme bei der sportlichen Betätigung immer eine FFP2-Maske getragen werden muss.

 

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass die Corona-Verordnung regelmäßig angepasst wird. Es gilt jeweils die aktuelle Fassung. Zusätzlich müssen ggf. noch ergänzende Regelungen der örtlich zuständigen Behörden beachtet werden. Zudem kann die Corona-Verordnung lokal unterschiedlich ausgelegt werden. Dieses ist bedauerlich; muss aber wohl akzeptiert werden.

Das Präsidium bittet inständig darum, sich im Training und auch in der öffentlichen Darstellung (z.B. Social Media) strikt an die geltenden Bestimmungen zu halten. Fehlverhalten kann zu einer Verschlechterung der Lage für den Sport führen.

Wir bemühen uns, diese Informationen so genau und aktuell wie möglich zusammenzustellen. Wir übernehmen aber keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der auf dieser Seite veröffentlichten Angaben. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass Angaben bzw. Antworten nicht zwingend auch auf Ihren konkreten Sachverhalt anwendbar sind und Rechtsfragen einzelfallabhängig und unter Berücksichtigung der anwendbaren Rechtsgrundlage zu entscheiden sind. Das Informationsangebot dieser Seite ist keine Rechtsberatung.