DTSA - Deutsches Tanzsport-Abzeichen
Sie möchten als Mitgliedsverein im NTV eine DTSA-Abnahme veranstalten? Kein Problem, hier ist eine kleine Checkliste von der Vorbereitung bis zur Urkundenübergabe:
- Sie planen Ort und Zeit, bestimmen eine leitende Person für die Abnahmeveranstaltung und laden je nach Anzahl der Teilnehmer einen oder mehrere DTSA-AbnehmerInnen ein. Eine Liste der niedersächsischen Abnehmenden erhalten Sie auf Anfrage von der DTSA Beauftragten des NTV. Die leitende Person ist verantwortlich für die korrekte Durchführung der Abnahme. Die entsprechenden Richtlinien entnehmen Sie den Verleihungsbedingungen (Stand 10/2023). Sollten Sie eine Abnahme im Bereich Country Western Dance als Mitglied im NCWTV planen, gelten hierfür gesonderte Verleihungsbedingungen (CW). Leistungsanforderungen gibt es auch für Stepptanz (Anlage 1 und Anlage 2), Orientalischen Tanz, Tango Argentino, Discofox und Salsa.
- Sie melden Ihre Abnahme mit der DTSA-Anmeldung (Stand 10/2024) per E-Mail spätestens sechs Wochen vorher bei der NTV Beauftragten für das DTSA, Frau Cordula Scheida, an.
- Für die Erfassung der Teilnehmerdaten und den Ausdruck der Abnahmekarten verwenden Sie das Datenerfassungsblatt DTSA-Abnahme (Stand 11/2024). Auf dem ersten Tabellenblatt finden Sie hilfreiche Hinweise zur Verwendung. Auch für Gruppenabnahmen finden Sie hier wichtige Vorgaben. Die Verwendung der Excel-Datei erleichtert allen Beteiligten die Arbeit und vermeidet Übertragungsfehler, denn die Daten werden direkt in den Urkundendruck übernommen.
- Spätestens am Tag der Abnahme teilen Sie die Einzelpersonen / Paare / Gruppen und die Reihenfolge der Tänze ein. Zum Tag der Abnahme drucken Sie bitte die Abnahmekarten aus der Datenerfassungsdatei aus, zusätzlich bei Gruppenabnahmen auch die Unterschriftenliste. Bitte achten Sie darauf, dass die Teilnehmenden am Tag der Abnahme vor Beginn die Abnahmekarten bzw. auf der Unterschriftenliste unterschreiben.
- Die Höhe der Gebühren pro Teilnehmer erhebt der Verein nach eigenem Ermessen. Denken Sie dabei an die Rechnungslegung des DTV, Auslagen für den Abnehmer, etwaige Mietkosten etc. Der Rechnungsbetrag an den DTV ist erst nach Rechnungslegung durch den DTV fällig. Er setzt sich zusammen aus der vom Landesbeauftragten an den DTV übermittelten Zahl Ihrer gemeldeten Abnahmen und wird derzeit wie folgt pro Abnahme inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von 7% in Rechnung gestellt: 1,50€ für kl. / gr. Tanzsternchen; 2,50€ für alle Leistungslevel, sofern nur eine Urkunde gewünscht wird; 5€ für alle Leistungslevel, sofern Urkunde und Abzeichen gewünscht werden; 2,50€ je Teilnehmer für Abnahmen im Bereich des Schulsports.
- Nach dem Abnahmetag senden Sie die Datenerfassungsdatei mit ausgefülltem Meldeblatt per E-Mail, die ausgefüllten und unterschriebenen Abnahmekarten und (bei Gruppenabnahmen) die Unterschriftenlisten per Post, zeitnah an die DTSA-Beauftragte des NTV. Für Abnahmen im 4. Quartal wird darum gebeten, die Unterlagen bis 31.12. des Jahres versendet zu haben.
- Nach Erhalt und Prüfung der Unterlagen werden Ihnen die Abzeichen und Urkunden zugesandt.
Viel Spaß und Erfolg bei der nächsten DTSA-Abnahme in Ihrem Verein!
Bitte die Formulare vor jeder Abnahme neu herunterladen (siehe Links im Text)! Alte Dateiversionen können nicht mehr bearbeitet werden.
Hinweis:
Seit 01.01.2013 wird das Deutsche Tanzsportabzeichen (in allen Leistungsstufen inkl. Tanzsternchen) vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) als sportspezifisches Leistungsabzeichen anerkannt.
Falls Sie daher vorhaben auch das Deutsche Sportabzeichen (DSA) abzulegen, möchten wir darauf hinweisen, dass Sie sich das Deutsche Tanzsportabzeichen für die Prüfung im Rahmen des DSA in der Disziplingruppe Koordination anrechnen lassen können.
Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Urkunde vom Deutschen Tanzsportabzeichen (DTSA) bei der Abnahme des Deutschen Sportabzeichens der prüfenden Person vorlegen.
Wichtig: Die Anerkennung erfolgt nur dann, wenn beide Abzeichen im gleichen Kalenderjahr abgenommen werden.
Die Bonushefte der Krankenkassen können nach erfolgreicher Abnahme des DTSA unter der Rubrik "Sportabzeichen" abgestempelt werden.
Informationen zur Durchführung von DTSA-Abnahmen
1. Auslagen DTSA-Abnehmende
Zur Abrechnung der Auslagen der DTSA-Abnehmende sei auf die Abrechnung der Wertungsrichterkosten zu Turnieren im NTV verwiesen. Hier gilt die Ziffer 1 - Auslagen für offene Turniere.
2. Gebühren ab 2024
Ab 2024 gibt es keine Gebührenaussetzung mehr. Der DTV erstellt für DTSA-Abnahmen wieder Rechnungen.
ACHTUNG:Ab dem 01.01.2024 gilt eine neue Finanzordnung des DTV, in der auch die Gebühren für DTSA–Abnahmen geändert wurden.
Damit verbunden ist die Entscheidung ob „nur Urkunde“ oder „Urkunde und Abzeichen“. Im Schulsport und beim Tanzsternchen sind immer Urkunde und Abzeichen.