Die Kaderstruktur des NTV

In der Kaderstruktur werden die Kriterien für die Nominierung zum Kader, die vorgesehen Förderung, aber auch die Rechte und Pflichten der Kaderpaare dargestellt. 

Die Paare werden aufgrund ihrer Leistungen durch das NTV-Präsidium für den Landeskader nominiert. Die Berufung erfolgt für die Turnierarten Standard, Latein und Kombination. Paare, die für den Bundeskaders nominiert sind, müssen Mitglied im Landeskader sein und an dessen Maßnahmen teilnehmen. Es besteht die Möglichkeit Paare aufgrund ihrer sportlichen Ergebnisse nachzunominieren oder als Gäste zum Kader einzuladen. Rechte und Pflichten der Kaderpaare und des Landesverbandes regeln die Kaderrichtlinien, die sich jedes Kaderpaar zu Beginn jeder Berufung erneut mit der Verpflichtungserklärung akzeptieren muß. Bei erstmaliger Berufung in den Landeskader soll ebenfalls das Datenformular sowie das Paarportrait eingereicht werden. Paare können auf die Mitgliedschaft im Kader verzichten, indem sie eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Kaderrichtlinien oder bei grob unsportlichem Verhalten erfolgt der sofortige Ausschluss aus dem Kader. Allen Paaren steht es frei, zu besonderen Anlässen Individualförderung beim Präsidium zu beantragen. Ein solcher Antrag erfolgt i.d.R. schriftlich mit Begründung. Dem Präsidium steht es frei, Paaren bei besonderen Leistungen eine Sonderförderung zukommen zu lassen.

1.1.1 A-, B-, C-, C/F-Kader (Bundeskader) gemäß Strukturprogramm des DTV


1.1.2 D-Kader (Landeskader)


1.1.2.1 NTV Major Team
Diese 3-6 Kader Paare werden vom NTV Präsidium berufen. Die Aufnahme in das Team ist nicht allein Startklassen- oder Ranglistenplatzbezogen, sondern auch auf das persönliche Verhalten der Tänzers sowie deren Zielstrebigkeit und Leistungsbereitschaft und evtl. auch schulische Leistung. Auch die Kaderzugehörigkeit ist nicht entscheidungsrelevant. Die Aufnahme in das Team stellt eine Vorbildfunktion für andere Paare dar. So wird seitens des NTV ein angemessenes Verhalten in der Tanzsport bezogenen öffentlichkeit sowie gegenüber dem NTV erwartet. Die Aufnahmedauer gilt nach Einzelfallentscheidung für 1-2 Jahre und kann danach jährlich verlängert werden. Es handelt sich hierbei um ein Förderteam, die Paare sind trotzdem in den folgenden Kadern Mitglieder.

1.1.2.2 Leistungskader
Paare die auf der vorangegangenen Deutschen Meisterschaft der Hauptgruppe in Standard, Latein die Runde der letzten 24 (Viertelfinale), bzw. Kombination die Runde der letzten 6 (Finale) erreicht haben. Höchstalter 26 Jahre beider Partner. Jugend/Junioren II - Paare die sich in der Endrunde der Deutschen Meisterschaft/Deutschlandpokal platziert haben. 6 Paare pro Sektion.

1.1.2.3 Talentkader
Jugend/Junioren II - Paare, die in Standard oder Latein auf dem DM/DP die Runde der letzten 12 (Semifinale), bzw. Junioren I - Paare, die in Standard oder Latein auf dem DP die Runde der letzten 6 (Finale) erreicht haben. Hauptgruppen-Paare der A/S-Klassen oder Jugend/ Junioren, die durch außergewöhnlich gute Turnierergebnisse auf sich aufmerksam gemacht haben.

1.1.2.4 Nachwuchskader
Paare der Hauptgruppe/Jugend/ Junioren/ Kinder, die durch herausragende Turnierergebnisse auf sich aufmerksam gemacht haben. Die Auswahl wird zum Teil im Zuge der Kadersichtungen vorgenommen. Höchstalter 21 Jahre beider Partner

1.2.1 Einmalige Förderung (Leistungs- /Talentkader)
Für außergewöhnliche Platzierungen auf nationalen oder internationalen Turnieren, können die Paare dieser Kader einmalige ergebnisbezogene Förderungen erhalten. Die Höhe dieser Förderungen wird vom NTV Präsidium festgelegt. Förderung ist nur innerhalb des Haushaltsplanes des NTV möglich. Nicht abgerufene Guthaben fließen nach einem Jahr zurück zu den allg. Fördermitteln.

1.2.2 Dauerförderung (NTV Major Team)

Ziel ist es, diese Paare speziell für nationale und internationale Aufgaben zu fördern. Dafür werden entsprechende Fördergelder kalkuliert. Die Mitglieder des Teams erhalten eine monatliche Grundförderung sowie ergebnisorientierte Sonderförderungen. Weitere Informationen beim Sportwart des NTV. Förderung ist nur innerhalb des Haushaltsplanes des NTV möglich. Nicht abgerufene Guthaben fließen nach einem Jahr zurück zu den allg. Fördermitteln. 

Ziel der Maßnahmen ist es, die Paare mit nationalen und internationalen Spitzentrainern in Kontakt zu bringen und somit den Weg für nationale und internationale Erfolge zu bereiten.

1.3.1 Leistungs- & Talentkader

Diese Lehrgänge sollten 4 Tage pro Jahr stattfinden. Termine stehen unter Kadertermine online.

1.3.2 Nachwuchskader

Diese Lehrgänge sollten 4 Tage pro Jahr stattfinden. Termine stehen unter Kadertermine online.

1.3.3 Sondermaßnahmen

Das Präsidium behält sich vor, weitere Sondermaßnahmen als Pflichtschulungen für die NTV Major Team-/ Leistungs- / Talentkader-/ Nachwuchskaderpaare z.B. Kombilehrgänge/ Powerlehrgänge durchzuführen. 

Die Pflichtturniere gelten jeweils für die Turnierart (Standard/Latein), in der das Paar Mitglied des Kaders ist. Für Paare, die in beiden Turnierarten Mitglied des Kaders sind, gelten die Pflichtturniere beider Turnierarten sowie alle Pflichtturniere in der Kombination. Aus der Doppelstartmöglichkeit ergeben sich für Kaderpaare keine zusätzlichen Pflichtturniere, d.h. Startpflicht besteht nur für die Turniere der eigenen Startgruppe.

HGR/ Jugend/ Junioren Landesmeisterschaft Std/Lat und/oder gem. Landesmeisterschaft Std/Lat/Kombination
  sowie
  Deutschland-Pokal bzw. DM St/Lat/Kombination
   
Jug/Jun 3 Ranglistenturniere (z.B. GOC)
  bzw
Hgr 4 Ranglistenturniere (z.B. GOC)
 

Die Teilnahme an den Pflichtturnieren ist verbindlich. Eine Nichtteilnahme gilt als Verstoß gegen die Kaderrichtlinien und wird entsprechend geahndet.

2.1     Struktur / Kriterien der Zugehörigkeit

2.1.1   A-, B-Kader (Bundeskader) gemäß Strukturprogramm des DTV

2.1.2   D-Kader (Landeskader)Kaderzugehörigkeit: Formationen der 1. Bundesliga Standard, Latein, Jazz- und Modern-Dance jeweils für ein Jahr. 


2.2      Fördermaßnahmen für Kaderformationen

Formationen des Kaders erhalten aus dieser Regelung nach Abschluss der Ligasaison einen Trainingskostenzuschuss.  Ein Antrag ist nicht notwendig. Alles weitere wird den Formationen schriftlich mitgeteilt.Weitere Fördermaßnahmen sind in Abstimmung mit dem Landessportwart möglich. Einzelinformationen sind auf Rückfrage beim Landessportwart erhältlich.  


2.3      Sonstige Fördermaßnahmen

Formationen der 2. Bundesligen (Standard, Latein, Jazz- und Modern Dance) erhalten aus dieser Regelung nach Abschluss der Ligasaison einen Trainingskostenzuschuss.  Ein Antrag ist nicht notwendig. Alles weitere wird den Formationen schriftlich mitgeteilt. Einzelinformationen sind auf Rückfrage beim Landessportwart erhältlich. 

3.1  Kaderpaare verpflichten sich zu einem außerordentlich sportlich fairen Verhalten. Sie üben dabei die Funktion von Vorbildern aus und gehen anderen Paarem mit gutem Beispiel voran. Dies schließt vor allem die Einhaltung der TSO des deutschen Tanzsportverbandes und der Anti-Doping-Richtlinien des DOSB mit ein. Hierbei seien als wichtige Beispiele auf die Kleiderordnung und die Entschuldigungspflicht bei Turnieren verwiesen. 

3.2  Nur für NTV-Major Team, Leistungs- und Talentkaderpaare: Zu Beginn des Wettkampfjahres bzw. bei erstmaliger Berufung zu Beginn der Kadermitgliedschaft ist eine Wettkampfplanung (In- und Ausland) für den Zeitraum von einem Jahr bzw. bis zum Ende des Wettkampfjahres einzureichen. Sie umfasst eine detaillierte Aufstellung der geplanten Turnierteilnahmen. Bei maßgeblichen Veränderungen oder Abmeldungen von DM oder Deutschland-Pokalen/DC ist der Sportwart zu informieren.  Die Teilnahme an den Pflichtturnieren ist zwingend. Diese werden durch das Präsidium beschlossen und mindestens 3 Monate vor Beginn des Wettkampfjahres veröffentlicht. Sie sind fester Bestandteil der Wettkampfplanung und in diese aufzunehmen.

3.3   Die Teilnahme an den angebotenen Trainingsmaßnahmen ist verpflichtend. Abwesenheit ist dem Sportwart/Jugendwart unter Angabe von Gründen rechtzeitig – spätestens jedoch 3 Tage vor dem Termin – mitzuteilen. Ist nur ein Partner verhindert, hat der andere Partner trotzdem die Pflicht zur Teilnahme. 

3.4  Im Rahmen von Kadermaßnahmen vereinbarte Privatstunden bei Gasttrainern oder dem Landestrainer sind wahrzunehmen. Absagen müssen spätestens eine Woche vor dem Termin beim Landestrainer bzw. Sportwart eingehen. Kurzfristige Absagen sind – außer bei akuter Erkrankung nach Vorlage eines ärztlichen Attestes – nicht zulässig und gelten als Verstoß gegen die Kaderrichtlinien. Dadurch entstehende Kosten trägt das Paar selbst. 

3.5  Kaderpaare stellen sich unentgeltlich für Veranstaltungen des NTV zur Verfügung, insbesondere für Werbe- und Ausbildungsmaßnahmen. 

3.6  Die Teilnahme an Turnieren von nationaler oder internationaler Bedeutung ist dem NTV Pressesprecher vorher anzukündigen, um die aktuelle Berichterstattung zu gewährleisten. Herausragende Turnierergebnisse sind in der Regel dem Pressewart innerhalb von 24 Stunden telefonisch oder per Email/SMS/Fax mitzuteilen. 

3.7  Paartrennungen bzw. Verzicht auf die Kadermitgliedschaft sind der NTV Geschäftsstelle bzw. dem Jugend- und Sportwart umgehend schriftlich mitzuteilen, ebenso, wenn eine Disziplin aufgegeben wird. Damit verbunden ist das sofortige Ausscheiden des Paares aus dem Kader für diese Disziplin. 

3.8  Finanzielle Förderungen sind zweckgebunden und erfordern einen Verwendungsnachweis an den NTV Schatzmeister/in. Im Falle von Verstößen gegen die Kaderrichtlinien können diese Förderungen gekürzt, gestrichen oder zurückgefordert werden. Bei Wechsel in das Profilager oder bei Wechsel des Landesverbandes ist die Hälfte der Förderung für den Förderzeitraum (d.h. max. 12 Monate, seit der letzten DM/DP/DC) zurückzuzahlen. 

3.9  Bei mehrfachem Verstoß gegen die Kaderrichtlinien wird das Paar für die Dauer von zwei Maßnahmen vom Kader suspendiert, beginnend mit dem Monat, in dem die nächste Kadermaßnahme stattfindet. Alternativ kann ein Ausschluss aus dem Kader erfolgen. Als Verstoß gilt insbesondere die Nichtteilnahme beider Partner am Kadertraining. Aus­ge­nommen davon sind schulpflichtige Jugendliche bei Kaderterminen in den Schulferien sowie Paare, bei denen beide Partner Krankheit mit Attest nachweisen. Weiterhin gelten als Verstoß die Nichtteilnahme an Pflichtturnieren, das Fehlen von Kaderunterlagen (Verpflichtungserklärung, Trainings- und Wettkampfplanung, sportärztliches Attest), ein nicht angemessenes Verhalten in der Tanzsport-bezogenen Öffentlichkeit oder gegenüber dem NTV sowie die Verletzung der Pflicht zur sportlichen Fairness. Über Ausnahmen, die im Interesse des NTV oder des DTV liegen, entscheidet das NTV Präsidium. 

3.10  Kaderpaare erkennen vor Aufnahme der Trainingsmaßnahmen des Kaders mit Ihrer Unterschrift, bei minderjährigen mit der ihrer gesetzlichen Vertreter, die vorstehenden Regelungen schriftlich an und verpflichten sich damit zu deren Einhaltung.