Die verschiedenen Formen der Mitgliedschaft
Wir unterscheiden
a. Ordentliche Mitglieder müssen rechtsfähige Vereine bzw. Vereinsabteilungen rechtsfähiger Vereine sein, die sich aufgrund ihrer Satzung die Förderung und Pflege des Tanzsports zur Aufgabe gestellt haben und denen die Gemeinnützigkeit zuerkannt ist. Die ordentliche Mitgliedschaft setzt außerdem die ordentliche Mitgliedschaft im DTV sowie die ordentliche Mitgliedschaft im LSB voraus.
Hinweis: Für Mehrspartenvereine, deren Satzungszweck nicht Förderung des Tanzsports ist, die jedoch für Ihre Tanzsportabteilung die Mitgliedschaft im NTV und DTV anstreben, ist es erforderlich, dass eine Abteilungsordnung vorhanden ist, die als Abteilungszweck die Förderung des Tanzsports enthält!
b. Kooperative Mitglieder sind Vereine oder Vereinsabteilungen, die sich im Aufbau befinden und noch nicht am Sportverkehr des DTV teilnehmen. Innerhalb von drei Jahren ist die ordentliche Mitgliedschaft zu erwerben. Das Präsidium kann Ausnahmen zulassen. Außerdem ist die Mitgliedschaft im LSB erforderlich.
Konkret bedeutet das:
Nach der dreijährigen Kennenlern- oder Aufbauphase sollten Sie die ordentliche Mitgliedschaft bei uns dem NTV und unserem Dachverband dem Deutschen Tanzsportverband beantragen. Falls Ihre Abteilung/Verein unter 30 Mitglieder ist kann das NTV-Präsidium eine Verlängerung beschließen.
c. Anschlussmitglieder können Vereine werden, deren tanzsportliche Disziplin nicht durch den DTV abgedeckt werden (z. B. Volkstanzgruppen, Squaredancegruppen oder vergleichbare Gruppierungen).
Sämtliche Mitgliedsformen im NTV entnehmen Sie bitte § 4 unserer Satzung.
Diese Ansprechpartner stehen Ihnen bei Fragen zur Mitgliedschaft zur Verfügung
Gerne unterstützen wir Sie vorab bei Neuaufnahme in den NTV oder auch bei Umwandlung der Mitgliedschaftsform.
Michael Hübner
Funktion:
1. Vizepräsident
Iris Piecko
Funktion:
Geschäftsstellen-Mitarbeiterin
Michael Webel
Funktion:
Geschäftsstellen-Mitarbeiter
Für die Aufnahme in den NTV bzw. NTV und DTV benötigen Sie folgende Unterlagen :
ordentlich | kooperativ | Anschluss | ||
Aufnahmeantrag DTV | Aufnahmeantrag NTV Aufstellung des Vorstands | Aufnahmeantrag NTV Aufstellung des Vorstands | ||
Aufstellung des Vorstands DTV | Aufstellung des VorstandesAufstellung des VorstandesAufstellung des Vorstandes | |||
Mitgliedererhebungsbogen DTV | MitgliedererhebungsbogenMitgliedererhebungsbogenMitgliedererhebungsbogen NTV | Mitgliedererhebungsbogen NTV | ||
Vereinssatzung | VereinssatzungVereinssatzungVereinssatzungVereinssatzung | Vereinssatzung | ||
Bestätigung der Gemeinnützigkeit (Bescheid des Finanzamtes) | Bestätigung der Gemeinnützigkeit (Bescheid des Finanzamtes) | Bestätigung der Gemeinnützigkeit (Bescheid des Finanzamtes) | ||
Auszug aus dem Vereinsregister | Auszug aus dem VereinsregisterAuszug aus dem Vereinsregister | Auszug aus dem Vereinsregister | ||
Nachweis der Mitgliedschaft im LSB | Nachweis der Mitgliedschaft im LSB | Nachweis der Mitgliedschaft im LSB |
Die Unterlagen bitte möglichst eingescannt per E-Mail an die NTV Geschäftsstelle senden. Bitte den Aufnahmeantrag, die Satzung sowie die Mitgliedererhebung einzeln und getrennt von den übrigen Unterlagen (Gemeinnützigkeit, Vereinsregisterauszug, Aufstellung des Vorstands) einscannen. Die Unterlagen werden von unserer Geschäftsstelle an den DTV weitergeleitet.
Mitgliedschaft im NTV
Zum Jahresanfang 2024 gehörten dem Niedersächsische Tanzsportverband e.V. (NTV) 254 Vereine mit insgesamt 19.765 Mitgliedern an. Der NTV ist der für den Tanzsport (Standard und Latein, Jazz und Modern/Contemporary (JMC), Rock’n’Roll, karnevalistischer Tanz, Country und Western, Breaking) zuständige Fachverband im Landessportbund Niedersachsen (LSB) und freut sich über Ihr Interesse am Tanzsport.
Die Vorteile, die sich für Sie ergeben, wenn Sie Mitglied im NTV und dem DTV werden, entnehmen Sie bitte den Info-Broschüren:
Hinweis
Ohne eine Mitgliedschaft im NTV und im Deutschen Tanzsportverband (DTV) mit seinen Fachverbänden ist eine Teilnahme am sportlichen Wettkampfbetrieb nicht möglich.