Die verschiedenen Formen der Mitgliedschaft

Wir unterscheiden

a.  Ordentliche Mitglieder müssen rechtsfähige Vereine bzw. Vereinsabteilungen rechtsfähiger Vereine sein, die sich aufgrund ihrer Satzung die Förderung und Pflege des Tanzsports zur Aufgabe gestellt haben und denen die Gemeinnützigkeit zuerkannt ist. Die ordentliche Mitgliedschaft setzt außerdem die ordentliche Mitgliedschaft im DTV sowie die ordentliche Mitgliedschaft im LSB voraus.

Hinweis: Für Mehrspartenvereine, deren Satzungszweck nicht Förderung des Tanzsports ist, die jedoch für Ihre Tanzsportabteilung die Mitgliedschaft im NTV und DTV anstreben, ist es erforderlich, dass eine Abteilungsordnung vorhanden ist, die als Abteilungszweck die Förderung des Tanzsports enthält!

b.  Kooperative Mitglieder sind Vereine oder Vereinsabteilungen, die sich im Aufbau befinden und noch nicht am Sportverkehr des DTV teilnehmen. Innerhalb von drei Jahren ist die ordentliche Mitgliedschaft zu erwerben. Das Präsidium kann Ausnahmen zulassen. Außerdem ist die Mitgliedschaft im LSB erforderlich.

Konkret bedeutet das:
Nach der dreijährigen Kennenlern- oder Aufbauphase sollten Sie die ordentliche Mitgliedschaft bei uns dem NTV und unserem Dachverband dem Deutschen Tanzsportverband beantragen. Falls Ihre Abteilung/Verein unter 30 Mitglieder ist kann das NTV-Präsidium eine Verlängerung beschließen.

c. Anschlussmitglieder können Vereine werden, deren tanzsportliche Disziplin nicht durch den DTV abgedeckt werden (z. B. Volkstanzgruppen, Squaredancegruppen oder vergleichbare Gruppierungen).

Sämtliche Mitgliedsformen im NTV entnehmen Sie bitte § 4 unserer Satzung.


Diese Ansprechpartner stehen Ihnen bei Fragen zur Mitgliedschaft zur Verfügung

Gerne unterstützen wir Sie vorab bei Neuaufnahme in den NTV oder auch bei Umwandlung der Mitgliedschaftsform.

Michael Hübner
Funktion: 1. Vizepräsident

Helene Weber Str. 6 a
30974 Wennigsen
Tel: 05103 820790
Handy: 0172 51 33 126

Iris Piecko
Funktion: Geschäftsstellen-Mitarbeiterin

Tel. G.: 0511-88 15 15

Michael Webel
Funktion: Geschäftsstellen-Mitarbeiter

Clausthaler Weg 47
30419 Hannover
Tel. G.: 0511-88 15 15

Für die Aufnahme in den NTV bzw. NTV und DTV benötigen Sie folgende Unterlagen :

  ordentlich       kooperativ                   Anschluss
  Aufnahmeantrag DTVAufnahmeantrag NTV
Aufstellung des Vorstands
         
Aufnahmeantrag NTV
Aufstellung des Vorstands
  Aufstellung des Vorstands DTVAufstellung des VorstandesAufstellung des VorstandesAufstellung des Vorstandes 
  Mitgliedererhebungsbogen DTVMitgliedererhebungsbogenMitgliedererhebungsbogenMitgliedererhebungsbogen NTVMitgliedererhebungsbogen NTV
  VereinssatzungVereinssatzungVereinssatzungVereinssatzungVereinssatzungVereinssatzung
  Bestätigung der Gemeinnützigkeit
(Bescheid des Finanzamtes)
Bestätigung der Gemeinnützigkeit
(Bescheid des Finanzamtes)
Bestätigung der Gemeinnützigkeit
(Bescheid des Finanzamtes)
  Auszug aus dem
Vereinsregister
Auszug aus dem VereinsregisterAuszug aus dem
Vereinsregister
Auszug aus dem
Vereinsregister
  Nachweis der
Mitgliedschaft im LSB
Nachweis der
Mitgliedschaft im LSB
Nachweis der
Mitgliedschaft im LSB

Die Unterlagen bitte möglichst eingescannt per E-Mail an die NTV Geschäftsstelle senden. Bitte den Aufnahmeantrag, die Satzung sowie die Mitgliedererhebung einzeln und getrennt von den übrigen Unterlagen (Gemeinnützigkeit, Vereinsregisterauszug, Aufstellung des Vorstands) einscannen. Die Unterlagen werden von unserer Geschäftsstelle an den DTV weitergeleitet.