Die verschiedenen Formen der Mitgliedschaft
Wir unterscheiden
a. Ordentliche Mitglieder müssen rechtsfähige Vereine bzw. Vereinsabteilungen rechtsfähiger Vereine sein, die sich aufgrund ihrer Satzung die Förderung und Pflege des Tanzsports zur Aufgabe gestellt haben und denen die Gemeinnützigkeit zuerkannt ist. Die ordentliche Mitgliedschaft setzt außerdem die ordentliche Mitgliedschaft im DTV voraus.
Hinweis: Für Mehrspartenvereine, deren Satzungszweck nicht Förderung des Tanzsports ist, die jedoch für Ihre Tanzsportabteilung die Mitgliedschaft im NTV und DTV anstreben, ist es erforderlich, dass eine Abteilungsordnung vorhanden ist, die als Abteilungszweck die Förderung des Tanzsports enthält!
b. Außerordentliche Mitglieder sind Vereine bzw. Vereinsabteilungen, die die ordentliche Mitgliedschaft anstreben, jedoch noch nicht die dafür geforderten Bedingungen erfüllen. Die außerordentliche Mitgliedschaft setzt außerdem die außerordentliche Mitgliedschaft im DTV voraus.
c. Kooperative Mitglieder sind Vereine oder Vereinsabteilungen, die sich im Aufbau befinden und noch nicht am Sportverkehr des DTV teilnehmen. Innerhalb von drei Jahren ist die ordentliche Mitgliedschaft zu erwerben. Das Präsidium kann Ausnahmen zulassen.
Konkret bedeutet das:
Nach der dreijährigen Kennenlern- oder Aufbauphase sollten Sie die ordentliche Mitgliedschaft bei uns dem NTV und unserem Dachverband dem Deutschen Tanzsportverband beantragen. Falls Ihre Abteilung / Verein unter 30 Mitglieder ist kann das NTV-Präsidium eine Verlängerung beschließen.
d. Anschlussmitglieder sind Volkstanzgruppen, Squaredancegruppen oder vergleichbare Gruppierungen.
Sämtliche Mitgliedsformen im NTV entnehmen Sie § 5 unserer Satzung.
Diese Ansprechpartner stehen Ihnen bei Fragen zur Mitgliedschaft zur Verfügung
Gerne unterstützen wir Sie vorab bei Neuaufnahme in den NTV oder auch bei Umwandlung der Mitgliedschaftsform.
Reinhard Zahrte
Funktion:
1. Vizepräsident
Silke Halfbrodt
Funktion:
Geschäftsstellen-Mitarbeiterin
Iris Piecko
Funktion:
Geschäftsstellen-Mitarbeiterin
Für die Aufnahme in den NTV bzw. NTV und DTV benötigen Sie folgende Unterlagen :
ordentlich / außerordentl. | kooperativ | Anschluss | ||
Aufnahmeantrag DTV | Aufnahmeantrag NTV Aufstellung des Vorstands | Aufnahmeantrag NTV Aufstellung des Vorstands | ||
Aufstellung des Vorstands DTV | Aufstellung des VorstandesAufstellung des VorstandesAufstellung des Vorstandes | |||
Mitgliedererhebungsbogen DTV | MitgliedererhebungsbogenMitgliedererhebungsbogenMitgliedererhebungsbogen NTV | Mitgliedererhebungsbogen NTV | ||
Vereinssatzung | VereinssatzungVereinssatzungVereinssatzungVereinssatzung | Vereinssatzung | ||
Bestätigung der Gemeinnützigkeit (Bescheid des Finanzamtes) | Bestätigung der Gemeinnützigkeit (Bescheid des Finanzamtes) | Bestätigung der Gemeinnützigkeit (Bescheid des Finanzamtes) | ||
Auszug aus dem Vereinsregister | Auszug aus dem VereinsregisterAuszug aus dem Vereinsregister | Auszug aus dem Vereinsregister | ||
Nachweis der Mitgliedschaft im LSB | Nachweis der Mitgliedschaft im LSB | Nachweis der Mitgliedschaft im LSB |
Die Unterlagen werden in 2facher Ausfertigung benötigt
Mitgliedschaft im NTV
Dem Niedersächsische Tanzsportverband (NTV) gehören 264 Vereine mit 22.191 Mitgliedern an. Der NTV ist der für den Tanzsport (Standard/Latein, Rock’n’Roll, karnevalistischer Tanz, Country und Western ) zuständige Fachverband im Landessportbund Niedersachsen (LSB) und freut sich über Ihr Interesse am Tanzsport.
Die Vorteile, die sich für Sie ergeben, wenn Sie Mitglied im NTV und dem DTV werden, entnehmen Sie bitte den Info-Broschüren:
Die Vorteile einer Mitgliedschaft im DTV
Alles was tanzt gehört zum NTV
Ohne eine Mitgliedschaft im NTV und im Deutschen Tanzsportverband (DTV) mit seinen Fachverbänden ist eine Teilnahme am sportlichen Wettkampfbetrieb nicht möglich.