Grundförderstruktur

Die Nominierungen erfolgten nach den jeweiligen Deutschen Meisterschaften/Deutschlandpokalen der HGR II/SEN I/SEN II/SEN III sowie den jeweiligen Rückmeldungen der angeschriebenen Paare. 

Grundförderstruktur

Paare der HGR II, die beim vorangegangenen Deutschland Pokal die Runde der letzten 12 (Semifinale)

und

Paare der SEN S-Klassen I - IV, die auf der vorangegangenen Deutschen Meisterschaft bzw. dem Deutschland Pokal das Finale,

sowie

Paare der SEN S-Klassen I - III, die das Semifinale erreicht haben.

Optional Paare, die durch außergewöhnliche Turnierergebnisse auf internationalen und nationalen Turnieren auf sich aufmerksam gemacht haben.

Standard Paare der HGR II S Klasse und Paare der SEN S Klassen I-III, die auf der vorangegangenen Deutschen Meisterschaft bzw. dem Deutschland Pokal die Runde der letzten 24 (Viertelfinale) erreicht haben.

Optional Paare, die im Finale mindestens Platz 3 der Landesmeisterschaft, in der sie im Startbuch gemeldet sind, erreicht haben.

Paare, die durch außergewöhnlich gute Turnierergebnisse auf internationalen und nationalen Turnieren auf sich aufmerksam gemacht haben.

 

Abhängig von der Zahl der qualifizierten Paare wird eine gemeinsame Maßnahme der GF I und GF II stattfinden.

 

 

 

Der Sportwart kann die einzelnen Gruppen durch Paare seines Ermessens mit der Wild Card nachnominieren.

Grundförderung
 
Startgruppe
STD
Finale DM/DP
 
Semifinale
DM/DP
Viertelfinale
DM/DP
WildCard
 
Außergewöhnliche
Leistungen
GLM/LM
mind. 3. Platz (Optional)
        
GF IHgr II Sxx xx 
 Sen I-IV Sx  xx 
 Sen I-III Sxx xx 
        
GF IIHgr II Sxxxxxx
 Sen I-III S

x

xxxx

x

Diese umfassen z. Z. 3 ( GF II) bzw. 3 (GF I) Maßnahmen pro Jahr, die vom Landessportwartin koordiniert werden. Die Kosten werden von den Paaren selbst getragen. Ggf. kommt eine kostenlose GOC Vorbereitung dazu.