Anmeldung zu Lehrgängen in anderen LTV's

Grundsätzliches

Die Anmeldung eines Teilnehmers zu einem Lizenzerwerbslehrgang in einem andere Bundesland muss grundsätzlich über den eigenen Verein beim Lehrwart des NTV eingereicht werden. Der Landeslehrwart NTV genehmigt die Teilnahme und meldet den Teilnehmer im entsprechenden Landesverband zum Lizenzerwerb an. Wird der Meldeweg nicht eingehalten, wird die Teilnahme an einem Lizenzerwerb nicht genehmigt. ???was hat das für Folgen ??? wird der Lizenzerwerb dann nicht anerkannt, sprich: kann dann keine Lizenz erteilt werden ???

Für die Anmeldung verwenden Sie bitte immer dieses Formular, ggf. zusätzlich zu dem speziellen Meldeformular des anderen Landesverbandes.

Grundsätzliches

Sie benötigen für die Teilnahme an einer Lizenzerhaltsmaßnahme in einem anderen LTV in jedem Fall die Genehmigung des Lehr- oder Sportwartes des Niedersächsischen Tanzsportverbandes e.V..

Ein entsprechender Vermerk auf dieser Anmeldung ist ausreichend.

Bitte verwenden Sie ausschließlich diesen Vordruck.