Infos zur Abrechnung von Wertungsrichter*innen

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Zuschüsse zu WR-Auslagen bei Landesmeisterschaften

Der NTV bezuschusst auf Antrag die nachgewiesenen WR-Kosten bei Landesmeisterschaften oder Gebietsmeisterschaften in Höhe von 50 %, höchstens jedoch mit 250 €. Gemäß Beschluss des Präsidiums sind eventuell angefallene Start- oder Meldegebühren gegenzurechnen.

Bezuschusst werden nur Meisterschaften I. Ordnung als Sportveranstaltungen. Meisterschaften aus abgelaufenen Wettkampfjahren können nicht bezuschusst werden. Ein Anspruch für andere Veranstaltungen ist hieraus nicht abzuleiten.

Hinweis:
Der Verein bezahlt die Wertungsrichter*innen zunächst und reicht anschließend die Abrechnungen einschließlich Gegenrechnung der Start- oder Meldegebühren beim NTV mit der Bitte um Erstattung ein.


Zuschüsse zu Wertungsrichterkosten bei Gemeinsamen Landesmeisterschaften (GLM)

Das Präsidium arbeitet gerade an einer Neuregelung. Hintergrund hierfür ist, dass ab dem Jahr 2024 als Pilotprojekt alle Landesmeisterschaften im Nordverbund ausgerichtet werden und somit Handlungsbedarf besteht. Fest steht bereits jetzt, dass der NTV seine Mitgliedsvereine auch weiterhin finanziell im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen will.

Hinweis:
Das Pilotprojekt, im Rahmen dessen die WR-Kosten für eine GLM vollständig übernommen wurden, ist Ende 2022 ausgelaufen. Mangels GLM in Niedersachsen im Jahr 2023 war eine Verlängerung nicht erforderlich.