Infos zur Abrechnung von Wertungsrichter*innen

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Zuschüsse zu WR-Auslagen bei Gemeinsamen Landesmeisterschaften (GLM)

Der NTV bezuschusst ab 2024 auf Antrag die nachgewiesenen WR-Kosten bei Gemeinsamen Landesmeisterschaften in Höhe von 50 %, höchstens jedoch mit 500 €. Gemäß Beschluss des Präsidiums sind eventuell angefallene Start- oder Meldegebühren gegenzurechnen.

Bezuschusst werden nur Meisterschaften I. Ordnung als Sportveranstaltungen. Meisterschaften aus abgelaufenen Wettkampfjahren können nicht bezuschusst werden. Ein Anspruch für andere Veranstaltungen ist hieraus nicht abzuleiten.


Hinweis zur Abrechung und Antragsstellung

Der Verein bezahlt die Wertungsrichter*innen zunächst selbst und reicht anschließend die Abrechnungen einschließlich Gegenrechnung der Start- oder Meldegebühren beim NTV mit der Bitte um Erstattung ein.