Vorgehen zur Turnieranmeldung

Anmeldung ab dem 1. August 2024

Die Turnieranmeldung erfolgt über die Elektronische Sportverwaltung (ESV) des Deutschen Tanzsportverbandes. Hierbei benutzen Sie bitte den bereits bekannten Vereinszugang (wie z. B. bei der jährlichen Mitgliedermeldung).

Die Daten werden nach erfolgter Turnieranmeldung elektronisch an den DTV und zur Kontrolle und weiterer Abstimmung an den jeweiligen ZWE des Landestanzsportverbandes übermittelt. Nach der finalen Genehmigung durch den ZWE und den DTV erhalten Sie eine Benachrichtigung und das Turnier wird sowohl im DTV als auch im NTV an den bekannten Stellen veröffentlicht.

Die Freigaben der Wertungsrichter*innen und Einteilungen der Einsätze sowie die gesamte weitere bekannte interne Abwicklung erfolgt über das ZWE-Portal des NTV.

Bitte beachten Sie, dass zur Wahrung der termingerechten Bearbeitung der Turnieranmeldungen eine Anmeldung über die ESV spätestens 14 Tage vor Ablauf der in der TSO gesetzten Fristen erforderlich ist.

Einsatz Wertungsteams bei Großveranstaltungen

Der Trend zur Ausrichtung von "Großturnieren" hält an. Einzelne Turniertage werden mit einer so hohen Anzahl von Einzelturnieren belegt, die einen Zeitansatz erfordern, der für ein einziges eingesetztes Wertungsteam kaum mehr leistbar ist und auch den Aktiven nicht mehr gerecht wird.

Daher gilt seit 01.10.2014 folgende Regelung:

Turniertage mit einem Zeitrahmen von bis zu fünf Stunden (Beispiel: Beginn 13.00 Uhr – letztes Turnier 18.00 Uhr) und maximal sechs Turnieren werden noch mit einem Wertungsteam gewertet. 

Gehen der Zeitrahmen und/oder die Zahl der Turniere darüber hinaus, kommen zwei komplette Wertungsteams zum Einsatz. Sollten nicht ausreichend niedersächsische Wertungsrichter*innen zur Verfügung stehen, wird aus angrenzenden Bundesländern zunominiert, was teilweise mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist.  

Ausnahmen behalten sich der Sportwart und der ZWE für den Einzelfall vor. 

Einsatz von Wunschwertungsrichter*innen

Für den Einsatz von Wunschwertungsrichter*innen hat das Präsidium für Turniere ab dem 01.07.2019 folgende Neuregelung getroffen:

Niedersächsische Vereine oder Veranstaltungsgemeinschaften dürfen eine*n Wunschwertungsrichter*in für ihre Veranstaltung benennen. Dieses gilt bei zwei Wertungsteams auch pro Team. Der*Die Wunschwertungsrichter*in muss über die jeweilige Lizenz verfügen und über seine Verwendung informiert sein. Es muss sich zwingend um eine*n niedersächsischen Wertungsrichter*in handeln.

Nicht niedersächsische Vereine oder Veranstaltungsgemeinschaften, die eine Veranstaltung im NTV durchführen, dürfen eine*n Wunschwertungsrichter*in ihres jeweiligen Landesverbandes benennen. Dieses gilt bei zwei Wertungsteams auch pro Team. Der*Die Wunschwertungsrichter*in muss über die jeweilige Lizenz verfügen und über seine Verwendung informiert sein. Der Einsatz von niedersächsischen Wunschwertungsrichter*innen ist nicht zulässig.

Bei Landesmeisterschaften, Gemeinsamen Landesmeisterschaften und Serienturnieren dürfen Wunschwertungsrichter*innen nicht benannt werden.