Anmeldung zu Lehrgängen im NTV

Die Anmeldung muss schriftlich oder elektronisch durch den Verein erfolgen, in dem der Teilnehmer Mitglied ist. Nur so können die Lerneinheiten (LE) angerechnet werden.

Die Meldung muss entsprechend dem ausgewiesenen Meldeschluss bei der Meldeadresse vorliegen.

Bitte nutzen Sie unser neues Tool zur Online-Anmeldung zu den Lehrgängen. Ihre Anmeldung wird dann automatisch über ihren Verein an die NTV-Geschäftsstelle übermittelt.

Sie erhalten automatisch eine Bestätigung Ihrer Anmeldung. Ohne gültige Anmeldung ist die Anerkennung von Lerneinheiten nicht möglich.

Achtung:

Ab dem 01.01.2021 werden Lizenzerhaltsschulungen nur noch anerkannt, wenn die gesamte Zeit an der Lizenzerhaltsschulung teilgenommen wurde!

Die Teilnehmer von Lehrgängen werden gebeten, sich vor Lehrgangsbeginn deutlich in die Anwesenheitsliste einzutragen, damit die Identifizierung für den Erhalt (Nachweis der LE) möglich ist.

Lizenzen / Lizenzverlängerung

Der Lizenzinhaber ist selbst für den Nachweis der notwendigen Lerneinheiten (LE) zum Lizenzerhalt verantwortlich. Der Nachweis wird durch eine Eintragung in das Testatheft bestätigt. Dieses Testatheft ist persönliches Eigentum des Lizenzinhabers und bei Unstimmigkeiten hinzuzuziehen. Zur Verlängerung der verschiedenen Lizenzen ist die Lizenz, das Testatblatt und ein frankierter Rückumschlag an die Geschäftsstelle zu senden. Den Betrag für die Gebührenmarke überweisen Sie bitte nach Erhalt der Rechnung. 

Änderungen von Adressen, Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail-Adressen und die aktuelle Vereinszugehörigkeit sind der Geschäftsstelle umgehend mitzuteilen!

Eine Lerneinheit (1 LE = 45 Minuten)

Nachzuweisen sind innerhalb der Gültigkeit der Lizenz:

  1. Eine mindestens einjährige Tätigkeit in einem Mitgliedsverein des DTV
  2. Die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen im DTV/LTV

 

Die Teilnahme an Lizenzerhaltsmaßnahmen innerhalb des Nachweiszeitraumes wird für den Lizenzerhalt des darauf folgenden Lizenzzeitraumes anerkannt. Der Gültigkeitszeitraum beginnt immer mit einem Jahr mit gerader Jahreszahl. Beim Erwerb von Lizenzen greift diese Regel nicht.

Wird die notwendige Zahl der LE im vorgesehenen Zeitraum nicht erfüllt, kann die Lizenz im folgenden Jahr nicht genutzt werden. Werden im ersten Jahr des folgenden Zeitraumes die nicht erfüllten LE nachgewiesen, kann die Lizenz ab dem Beginn des folgenden Jahres wieder genutzt werden. Für den neuen Zeitraum müssen dann aber die erforderlichen LE zusätzlich in voller Höhe nachgewiesen werden. 

Terminierung

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Möglicheiten, an Lehrgängen teilzunehmen. Krankheit, Beruf, Familie oder auch ein abgesagter Lehrgang können Ihre Planung durcheinander bringen.

Lizenzerhaltsschulungen werden nur noch anerkannt, wenn die gesamte Zeit an der Schulung aktiv teilgenommen wurde. Ausnahmen müssen mit dem Lehrgangsleiter bzw. dem Lehrwart abgesprochen werden. Bei längerem Fernbleiben während der Schulung, werden für den Lehrgang keine Lerneinheiten anerkannt!

Leider ist es in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen, dass sich Teilnehmer angemeldet haben und ohne Abmeldung nicht erschienen sind. Eine rechtzeitige Absage ist kein Problem. Bei wenigen Anmeldungen und Absagen könnte ein Lehrgang auf einen späteren Termin verschoben werden. Teilweise müssen auch Lehrgänge bei zu geringen Anmeldungen abgesagt werden, weil die Kosten sonst nicht akzeptabel wären.

Bitte vergessen Sie künftig bei Verhinderung die Absage nicht.

Unterrichtsmaterial

Drucksachen, z.B. TSO, Technikbücher und ähnliches, die bei den Lehrgangsmaßnahmen benötigt werden, sind selbst mitzubringen. Diese sind beim Tanzweltverlag oder Deutscher Tanzbuchverlag dtb, erhältlich.

Pünktlichkeit

Bitte finden sie sich pünktlich (ca. 30 Min. vorher) am Lehrgangsort ein.
Bedenken Sie, dass die Fahrt zum Lehrgangsort nicht immer reibungslos vonstatten geht. Durch den Listeneintrag, Platz einnehmen, andere Teilnehmer begrüßen, ev. Umziehen auch noch einige Zeit vergeht.
Bitte belassen Sie Mäntel/Schuhe in den Garderobenräumen.

Noch eine Bitte

Bitte beschränken Sie den Verzehr Ihrer mitgebrachten Speisen und Getränke auf die Pausen. Es gibt genügend Erholungspausen.

Hierfür bitten wir um Ihr freundliches Verständnis.

Ihre Lehrwartin im NTV