Mitgliederversammlung 2021

Die Mitgliederversammlung 2021 findet am Sonntag, den 30. Mai 2021, 13.00 Uhr im Haus des Sports, „Große Sporthalle“ des LSB, Ferd.-Wilhelm-Fricke-Weg 10, in 30169 Hannover, statt.

 

Aus gegebenen Anlass und aufgrund von Anfragen an den Justiziar informiert das Präsidium zur Vorbereitung auf die nunmehr auf Sonntag, den 30. Mai 2021 verlegte Jahreshauptversammlung zur Ausübung des Stimmrechts nach § 13 der Satzung:

Bei Verhinderung von Vereinsvertretern an der Mitgliederversammlung teilzunehmen kann gem. § 13 Abs. 4 der Satzung die Stimme auch an Vertreter oder Mitglieder eines anderen Mitgliedsvereins, welcher im Niedersächsischen Tanzsportverband organisiert ist, übertragen werden. Die Voraussetzung, die der Stimmrechtsinhaber erfüllen muss, ist eine bestehende Mitgliedschaft in einem im Nds. Tanzsportverband organisierten Tanzsportverein/Tanzsportclub.

Es besteht keine Einschränkung der Anzahl übertragener Stimmen auf diese Vertreter, die Mitglied in einem im  Nds. Tanzsportverband organisierten Verein sind.

Beachten Sie bitte, dass die Vollmacht im Original von den Vertretern vorzulegen ist. Die betreffende Person ist namentlich in der Vollmacht zu nennen.

 

gez. Jürgen Schwedux                gez. Reinhard Zahrte                  gez. Jens Grundei

        -Präsident-                            -1. Vize-Präsident-                         -Justiziar-

 

Aus gegebenem Anlass und aufgrund von weiteren Anfragen von Mitgliedsvereinen informiert das Präsidium zur Vorbereitung auf die nunmehr auf Sonntag, den 30. Mai 2021 verlegte Jahreshauptversammlung zur Ausübung des Stimmrechts nach § 13 der Satzung:

1.
Eine erteilte Vollmacht, die zur Vertretung eines Mitgliedsvereins berechtigen soll muss mit einer Originalunterschrift und Stempel vorgelegt werden.

Vollmachten, die per Fax, in Kopie oder gescannt vorgelegt werden, sind ungültig.

2.
Eine erteilte Vollmacht, die auf den 18. April 2021 ausgestellt war, bleibt auch für den Termin am 30. Mai 2021, gültig.

Entscheidet sich der Vereinsvorstand, welcher die Vertretungsvollmacht erteilt hat, nun am 30. Mai 2021 persönlich zu erscheinen, ist die Vollmacht schriftlich gegenüber dem Bevollmächtigten zu widerrufen, damit das Stimmrecht persönlich als Vertreter des Vereins ausgeübt werden kann. Zur Versammlung ist sodann eine vom Vereinsvorstand unterzeichnete und gestempelte Vollmacht im Original vorzulegen.

Eine Vollmacht kann grundsätzlich widerrufen werden, solange von ihr noch kein Gebrauch gemacht wurde.

3.
Sollte der Inhaber der Vollmacht am 30. Mai 2021 aus welchen Gründen auch immer, verhindert sein, an der Versammlung teilzunehmen, entfällt das Stimmrecht.

§ 13 Nr. 4 der Satzung des NTV erlaubt die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte. Eine Weiterübertragung des Stimmrechts durch Bevollmächtige an Unterbevollmächtigte ist in der Satzung nicht zugelassen, somit ausgeschlossen, denn die Verfügungsgewalt des Bevollmächtigten ist auf ihn beschränkt.

Die Versammlung am 30. Mail 2021 ist eine Präsenzverstaltung, die das persönliche Erscheinen und die persönliche Teilnahme im Versammlungsraum voraussetzt. Die Teilnahme an der Versammlung in einem anderen Raum am Veranstaltungsort oder im privaten Bereich ist nicht möglich.

 

gez. Jürgen Schwedux                gez. Reinhard Zahrte                  gez. Jens Grundei

        -Präsident-                            -1. Vize-Präsident-                        -Justiziar-