Datenschutzverstöße können teuer werden
11.03.2018
•
Verband
In einer Newsmeldung weist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG darauf hin, dass die Umsetzungsfrist für die EU Datenschutzverordnung für Vereine bereits läuft und nicht erst am 25. Mai d.J. mit der Anwendbarkeit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft tritt.
Die BDO Wirtschaftsgesellschaft ist hinter den Big-Four-Prüfungsgesellschaften die fünftgrößte Wirtschaftsgesellschaft in Deutschland mit Sitz in Hamburg. In ihrer Newsmeldung vom Januar gibt sie eine kurze Zusammenfassung der für Vereine notwendigen Regelungen. Werden die Anforderungen der DSGVO nicht beachtet, können einzelne Verstöße Bußgelder in einer Höhe von bis zu 20 Millionen Euro nach sich ziehen.
Die wichtigsten Punkte gibt es hier: DBO Legal