Beschluss des DTV
15.07.2021
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NTV News
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Breitensport
Auf Beschluss des Verbandsrates wird die Finanzordnung beim Punkt DTSA-Gebühren für alle Abnahmen und die den LTV zustehenden Vergütungen ausgesetzt. Dieses gilt rückwirkend vom 1.01. bis 31.12.2021. Vereine werden entsprechend in diesem Jahr nach einer DTSA-Abnahme keine Rechnung des DTV erhalten und können dieses in der Festlegung der Teilnahmegebühr berücksichtigen. Die Meldung der Abnahmen an die DTV Geschäftsstelle ist dennoch aus statistischen Gründen zwingend erforderlich.
MLO