Änderung bei Auslandsstartanträgen
„Auslandsstarts sind anmelde- und genehmigungspflichtig. Sie bedürfen der Genehmigung des DTV Sportwarts. Ausgenommen davon sind Turniere der WDSF, Turniere der nationalen WDSF-Verbände in den Staaten mit Grenzverkehrsabkommen und Turniere auf Anforderung durch das DTV-Präsidium.
Anmeldungen müssen mit dem Formular Antrag auf Auslandsstartgenehmigung durch den Verein über den LTV an die DTV-Geschäftsstelle spätestens 21 Tage vor dem Start erfolgen.“ (Nachzulesen beim DTV unter Beschlüsse 11-24, F Teil I 9.1.2)
Das bedeutet, dass – im Gegensatz zu alten Regelung – in weniger Fällen der Auslandsstart vorab dem DTV gemeldet und von diesem genehmigt werden muss und sich direkt beim Veranstalter/Ausrichter angemeldet werden darf.