Info zur Stimmrechtsübertragung
  29.03.2021 •     NTV News , Verband


Mitgliederversammlung 2021

Aus gegebenen Anlass und aufgrund von Anfragen an den Justiziar informiert das Präsidium zur Vorbereitung auf die nunmehr auf Sonntag, den 30. Mai 2021 verlegte Jahreshauptversammlung zur Ausübung des Stimmrechts nach § 13 der Satzung:

 

Bei Verhinderung von Vereinsvertretern an der Mitgliederversammlung teilzunehmen kann gem. § 13 Abs. 4 der Satzung die Stimme auch an Vertreter oder Mitglieder eines anderen Mitgliedsvereins, welcher im Niedersächsischen Tanzsportverband organisiert ist, übertragen werden. Die Voraussetzung, die der Stimmrechtsinhaber erfüllen muss, ist eine bestehende Mitgliedschaft in einem im Nds. Tanzsportverband organisierten Tanzsportverein/Tanzsportclub.

Es besteht keine Einschränkung der Anzahl übertragener Stimmen auf diese Vertreter, die Mitglied in einem im  Nds. Tanzsportverband organisierten Verein sind.

Beachten Sie bitte, dass die Vollmacht im Original von den Vertretern vorzulegen ist. Die betreffende Person ist namentlich in der Vollmacht zu nennen.

 

 

 

 

 

gez. Jürgen Schwedux                gez. Reinhard Zahrte                  gez. Jens Grundei

        -Präsident-                            -1. Vize-Präsident-                         -Justiziar-