Mitgliedermeldungen an den DTV
  30.10.2013


Nur noch online möglich!

Beim ordentlichen Verbandstag des DTV im Juni 2012 wurde eine neue Finanzordnung (gültig ab 01.01.2013) und mit ihr die elektronische Meldung der Mitgliederzahlen über den passwortgeschützten Online-Zugang im Vereinsportal beschlossen. Wie 2013 kann die Mitgliedererhebung nur noch online erfolgen. Papiermeldungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Mitglieder müssen gemäß Finanzordnung bis zum 15. Januar 2014 gemeldet werden. Bitte achten Sie beim Ausfüllen der À¢â‚¬Å¾Anzahl der MitgliederÀ¢â‚¬Å“ darauf, dass die Gesamtzahl der Mitglieder (auch passive) Ihres Tanzsportvereins / Ihrer Tanzsportabteilung ausgewiesen werden. Falls Ihr Verein Mitglied in einem Fachverband mit besonderer Aufgabenstellung ist, sind außerdem diese Mitglieder des Fachverbandes in den dafür vorgesehenen Feldern einzutragen.
Stichtag für die Mitgliedererhebung ist gemäß der DTV-Finanzordnung À‚§ 1 Abs. 4.2 der 01.01.2014.
Bitte überprüfen Sie alle Felder und korrigieren bzw. vervollständigen Sie diese bei Bedarf. Ergänzen Sie bitte die Namen, Adressen und Telefonnummern des Vorstandes. Bitte achten Sie darauf, dass vor allem die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des Sportwartes angegeben werden. Bei nicht rechtzeitiger bzw. Nichtabgabe der Meldung ist der Schatzmeister des DTV berechtigt, eine Schätzung vorzunehmen (À‚§ 1 Abs. 4.4 der Finanzordnung). Die Schätzrechnung wird aufgehoben, wenn die Mitgliedermeldung dem DTV bis spätestens 31.7. vorgelegt wird.

Zugang zum Vereinsportal: Falls in Ihrem Verein die Zugangsdaten nicht mehr bekannt sind, wenden Sie sich bitte an die DTV-Geschäftsstelle (Elke Hirsch, hirsch(@)tanzsport.de)

Quelle: DTV