Ein Ergebnis anderer Art:
  19.11.2007


änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht

 

Auch diese Meldung ist für den einen oder anderen Verein sicherlich wichtig:

Zum 21.09.2007 sind die änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht durch den Bundestag bestätigt worden und treten damit rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft. Die änderungen enthalten viele Vorteile für Sportvereine wie die Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages, die Einführung der Ehrenamtspauschale und die Erhöhung der Einnahmegrenze im Zweckbetrieb und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

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