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  20.06.2019 •     NTV News , Verband


Einsatz von Wunschwertungsrichtern

Wunschwertungsrichter/innen bei Turnieren des Niedersächsischen Tanzsportverbandes ab dem 01.07.2019:

Niedersächsiche Vereine oder Veranstaltungsgemeinschaften dürfen eine/n Wunschwertungsrichter/in für ihre Veranstaltung benennen. Dieses gilt bei zwei Wertungsrichterteams auch pro Team. Der/Die Wunschwertungsrichter/in muss über die jeweilige Lizenz verfügen und über seine Verwendung informiert sein. Es muss sich zwingend um eine/n niedersächsischen Wertungsrichter/in handeln.

Nicht niedersächsische Vereine oder Veranstaltungsgemeinschaften, die eine Veranstaltung im NTV durchführen, dürfen eine/n Wunschwertungsrichter/in ihres jeweiligen Landesverbandes benennen. Dieses gilt bei zwei Wertungsrichterteams auch pro Team. Der/Die Wunschwertungsrichter/in muss über die jeweilige Lizenz verfügen und über seine Verwendung informiert sein. Der Einsatz von niedersächsischen Wunschwertungsrichtern ist nicht zulässig.

Wunschwertungsrichter/innen dürfen bei Landesmeisterschaften, Gemeinsamen Landesmeisterschaften und Serienturnieren nicht benannt werden.

 

Das Präsidium des Niedersächsischen Tanzsportverbandes