!!! Empfehlung des DTV-Krisenstabs !!!
  14.03.2020 •     NTV News , Verband , Corona


Empfehlungen des DTV-Krisenstabes  
 
Die Einschätzungen des Robert-Koch Institutes (RKI) bzgl. der Gefährdung durch das neuartige Coronavirus COVID-19 in Deutschland hat sich prinzipiell nicht geändert und wird weiter als mäßig eingeschätzt.
 
Zur Verlangsamung der Dynamik der seit gestern offiziell so genannten „Pandemie" werden jedoch zunehmend restriktive Auflagen der Gesundheitsbehörden ausgesprochen. Dieses ist bedauerlicherweise von Land zu Land unterschiedlich.
 
Der DTV hält es weiterhin in Einklang mit den Behörden für geboten, bei jeder Veranstaltung den Kontakt mit den zuständigen Gesundheitsämtern zu suchen und vor Ort über Absagen zu entscheiden. Dieses ist auch die heute nochmalig veröffentlichte Linie des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).
 
Da es aber trotz der klaren Empfehlungen und Weisungen zunehmend zu einer Verunsicherung der Bevölkerung und somit auch von Sportlerinnen und Sportlern sowie Funktionären kommt, spricht der Deutsche Tanzsportverband (DTV) für alle seine Mitglieds- und Unterorganisationen folgende EMPFEHLUNGEN aus:
 
1. Einstellung des kompletten Turnier- und Wettkampfbetriebes im Bereich des DTV zunächst bis Ende April
 
2. Im Bereich des Sportbetriebes (Training etc.) Absprachen mit den örtlichen Gesundheitsbehörden zu suchen
 
 
Sofern davon Meisterschaftsturniere und hierfür notwendige Qualifikationsturniere betroffen sind, werden von den DTV-Sportverantwortlichen Lösungen veröffentlicht werden. Das gleiche gilt für Nominierungen zu später stattfindenden internationalen Meisterschaften.
 
Die o.g. Empfehlungen sollen ab dem 15. März 2020 beginnen, da die kurzfristige Umsetzung dieser Maßnahmen für das kommende Wochenende zu unverhältnismäßigen Problemen der Ausrichter und Veranstalter führen würde. Diese Veranstaltungen sollten jedoch ausschließlich mit Zustimmung der Gesundheitsämter und unter ggf. vorliegenden Auflagen durchgeführt werden.
 
Der DTV hat keine Rechtsgrundlage, Veranstaltungen offiziell abzusagen oder zu verbieten. Damit verbunden sind auch keine haftungsrechtlichen Verantwortlichkeiten.
 
Das Präsidium arbeitet jedoch gemeinsam mit den übergeordneten Verbänden und der Politik an Möglichkeiten, entstehende finanzielle Härten durch generelle Regelungen abzufedern. Bedauerlicherweise ist die Rechtslage hier völlig unklar.
 
Abschließend sei noch einmal daraufhin gewiesen, dass es inhaltlich keinen Grund für Panikreaktionen und irrationales Verhalten gegenüber Vereinen, Funktionären und Sportkollegen*innen gibt. Nur gemeinsam kann der Schaden für alle Beteiligte minimiert werden.

Das Präsidium des DTV