Es kann wieder losgehen!
  25.05.2020 •     NTV News , Verband , Corona


wichtige Infos zum Wiederbeginn des Tanzsports

Liebe  Tanzsportler*innen,

nachdem das Tanzen im Freien ja schon erlaubt war, können wir es nun auch im Gebäude wieder beginnen. Dazu gibt es die Verordnung des Ministeriums vom 22.05.2020.

In dieser ist zu lesen:

(8) 1 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist zulässig, wenn

1. diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,

2. ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,

3. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,

4. Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume, ausgenommen Toiletten, sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungsräume, geschlossen bleiben,

5. beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,

6. Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, auf das erforderliche Minimum vermindert wird.

 

Irritation gab es zu den Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören. Die Klärung mit dem Ministerium hat folgendes ergeben:

lt. Artikel 1,   §1,  Abs. 8, Pkt. 2

Personen, die in einem Hausstand leben, können zusammen tanzen. Sie müssen zu anderen Personen / Paaren einen Abstand von 2 m halten.

Wie viele Paare auf der Tanzfläche sein dürfen, kann nur der Verein entscheiden, da dies abhängig von der Flächengröße ist. Der Abstand ist ausschlaggebend und muss eingehalten werden. Wechsel der Tanzpartner ist nicht erlaubt.

Mannschaftssport (Formation) ist ebenfalls nicht erlaubt, da2 m Abstand nicht gewährleistet sind. Eine neue Einschätzung hierüber wird von der Landesregierung am 10.06.2020 vorgenommen.

 

Der gesamte Wortlaut der Verordnung ist hier zu finden. Außerdem: „Handlungshilfen für Tanzsportvereine vom VBG“ und vom DTV der „Wiedereinstieg in den Tanzsport Seite 1 und Seite 2“.

 

Auch wenn es jetzt wieder losgehen darf, bitte denkt alle daran, dass die Hygienevorschriften und alles, was daran hängt, eingehalten werden müssen. Bitte nicht übertreiben, denn weniger ist mehr. Einen Hotspot im Tanzsport braucht niemand. Lasst uns positiv in die Zukunft sehen, um bald wieder von allen ein gemeinsames "Quick, Quick, Slow" zu hören.

Viele Grüße und einen guten Start wünscht Euch

Jürgen Schwedux

und das gesamte NTV Präsidium