Zwischen den Jahren...
  27.12.2007


Wichtige Information für Wertungsrichter!

Mitteilungspflicht für Wertungsrichter:

Aus gegebenem Anlass und nach Rücksprache mit den betreffenden Versicherungsunternehmen weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass alle Wertungsrichter des NTV ihre Einsätze bei Einladungsturnieren und Turnieren in fremden LTVÀ‚ôs dem NTV (Sportwart) melden müssen, da sonst der Versicherungsschutz auf dem Weg dorthin erlischt. Die eigenen Versicherungen greifen nicht, da eben diese Mitteilungspflicht besteht. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung!