Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung
22.03.2022
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Corona
Auch nach dem Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung am 19.03.2022 ist die Sportausübung in Niedersachsen weiterhin ohne die vorherige Vorlage von Nachweisen möglich. In Innenräumen bleibt es allerdings dabei, dass – bis auf bei der unmittelbaren sportlichen Betätigung – weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden muss.
Ausführliche Informationen zum Thema Corona sind weiterhin hier auf unserer Homepage zu finden.