Rund um Corona
Nachdem die aktuell letzte Corona-Verordnung am 3. April außer Kraft getreten ist, ist die Sportausübung in Niedersachsen nun ohne jegliche Einschränkungen wieder möglich.
So dürfen Sportanlagen wieder ohne Beschränkungen genutzt werden. Auch die Durchführung von Veranstaltungen, Sitzungen und Zusammenkünften ist wieder ohne Beschränkungen möglich. Allerdings können im Rahmen des Hausrechts eine Maskenpflicht und/oder die 3G-Regel vorgesehen werden. Diese Vorgaben sind dann einzuhalten.
Wir weisen ergänzend daraufhin, dass es eine sogenannte Hotspot-Regelungen gibt. Dieses ermöglicht es den Ländern, regional eine Maskenpflicht sowie ggf. auch 2G- oder 3G-Zutrittsregeln zu erlassen. Bitte informieren Sie sich daher weiterhin bei den Online-Angeboten der Kommunen über die dort ggf. geltenden Regelungen.
Bitte bleiben Sie insgesamt weiter achtsam und vorsichtig und vor allem gesund!
Hinweise zur Durchführung von Turnieren
- Seitens des DTV wurde für den Wiedereinstieg in den Wettkampfbetrieb ein Maßnahmenpaket erarbeitet. Hier gibt es einen Maßnahmenkatalog, der regelmäßig überprüft und angepasst wird und aktuell bis zum 31. August 2022 gültig ist.
- Über die Geschäftsstelle des NTV können die eigens für unsere Vereine angeschafften Trennwände sowie Desinfektionsmittelspender ausgeliehen werden. Lediglich die Versandkosten gehen zu Lasten der ausrichtenden Vereine.
- Bei Landesmeisterschaften übernimmt der NTV als „Wiedereinstiegshilfe während/nach Corona“ im Jahr 2022 die nach Anrechnung der Startgebühren verbleibenden Kosten für die Wertungsrichter*innen.
- Befristet bis Ende 2022 wird auf die Gebühren für den Verleih von Digis und das für deren Einsatz benötigte Zubehör verzichtet. Somit fallen für Vereine nur noch die Versandkosten und die Reisekosten für die Betreuungsperson an.