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4.9.2010

Lehre

Terminierung

Bitte bedenken Sie, dass sich Termine ändern können und versichern Sie sich der aktuellen Informationen im Internet. Die Lehrgänge im Tanzspiegel müssen drei Monate vorher bekannt gegeben werden. Innerhalb dieser drei Monate können sich Details wie Absage von Referenten, Raumbelegungen etc. ändern.

Eine große Bitte:

Im Niedersächsischen Tanzsportverband werden mit hohem Aufwand Trainer C Breitensport, Trainer Leistungssport, Wertungsrichter und Turnierleiter ausgebildet. Es dient den Vereinen und deren Mitgliedern. Sollten Sie in einem Verein unterrichten, der noch nicht Mitglied im NTV ist, erfahren Sie in der Geschäftsstelle alle Modalitäten über einen Beitritt.

Schulungen - Allgemeines

Hinweise zu Anmeldungen von Lizenzlehrgängen

Anmeldungen im NTV:

  • die Anmeldung muss schriftlich durch den Verein erfolgen, in dem der Teilnehmer Mitglied ist. Nur so können die Lerneinheiten (LE) angerechnet werden.
  • die Meldung muss entsprechend dem ausgewiesenen Meldeschluss bei der Meldeadresse vorliegen.
  • die Meldeadresse ist der Vorschau im Tanzspiegel oder dem Lehrgangskalender hier im Internet unter www.tanzsport.de (DTV) oder www.ntv-tanzsport.de  Lehre/Erhalt oder Erwerb zu entnehmen.
  • Bitte beachen Sie letzte Meldungen oder Änderungen auf unserer Homepage.

Ohne schriftliche Anmeldung – Formular im Internet – werden die Lerneinheiten (LE) nicht anerkannt!

Teilnahme an Lehrgängen in anderen Landesverbänden

Möchten Sie einen Lehrgang in einem anderen Bundesland besuchen, - auch hier muss die Meldung über den Verein erfolgen, in dem der Teilnehmer Mitglied ist – muss die Anmeldung über den Lehrwart des NTV an den anderen LTV erfolgen, sonst keine Anerkennung durch den NTV.

Lizenzen/Lizenzverlängerungen

Der Lizenzinhaber ist selbst für den Nachweis der notwendigen Lerneinheiten (LE) zum Lizenzerhalt verantwortlich. Der Nachweis wird durch eine Eintragung in das Testatheft bestätigt. Dieses Testatheft ist persönliches Eigentum des Lizenzinhabers und bei Unstimmigkeiten hinzuzuziehen.

Zur Verlängerung der verschiedenen Lizenzen ist ein frankierter Rückumschlag mit einem Verrechnungsscheck in Höhe von € 40,00 für die Gebührenmarke, Lizenzausweis und Testatheft an die Geschäftsstelle zu senden. Den Betrag für die Gebührenmarke können Sie auch per Überweisung vornehmen:

Konto HYPO Vereinsbank AG. Filiale Hannover
Konto Nr. 7585383
BLZ: 200 300 00
Empfänger: Nieders. Tanzsportverband e.V.
Betreff: Name, Lehrgang, Lehrgangsnummer und Lehrgangsdatum

Ein Fortsetzungslizenzausweis ist ebenfalls in der Geschäftsstelle erhältlich (€ 5,00). Die Ausstellung eines Ersatzausweises beträgt € 10,00.

Änderungen von Adressen, Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail-Adressen und die aktuelle Vereinszugehörigkeit sind der Geschäftsstelle umgehend mitzuteilen!

Eine Lerneinheit (1 LE = 45 Minuten)

Nachzuweisen sind innerhalb der Gültigkeit der Lizenz:

  • eine mindestens einjährige Tätigkeit in einem Mitgliedsverein des DTV
  • die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen im DTV/LTV
  • die Anzahl der nachzuweisenden LE für die einzelnen Lizenzen sind im Anschluss an den Lehrgangskalender zu finden.

Die Teilnahme an Lizenzerhaltsmaßnahmen innerhalb des Nachweiszeitraumes wird für den Lizenzerhalt des darauf folgenden Lizenzzeitraumes anerkannt. Der Gültigkeitszeitraum beginnt immer mit einem Jahr mit gerader Jahreszahl. Beim Erwerb von Lizenzen greift diese Regel nicht.
Wird die notwendige Zahl der LE im vorgesehenen Zeitraum nicht erfüllt, kann die Lizenz im folgenden Jahr nicht genutzt werden. Werden im ersten Jahr des folgenden Zeitraumes die nicht erfüllten LE nachgewiesen, kann die Lizenz ab dem Beginn des folgenden Jahres wieder genutzt werden. Für den neuen Zeitraum müssen dann aber die erforderlichen LE zusätzlich in voller Höhe nachgewiesen werden.

 

Achtung:
Die Teilnehmer von Lehrgängen werden gebeten, sich vor Lehrgangsbeginn deutlich in die Anwesenheitsliste einzutragen, damit die Identifizierung für den Erhalt (Nachweis der LE) möglich ist.

Terminierung

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Möglicheiten, an Lehrgängen teilzunehmen.Krankheit, Beruf, Familie oder auch ein abgesagter Lehrgang können Ihre Planung durcheinander bringen.

Die aktive Teilnahme ist bei den Erhaltslehrgängen erforderlich. Ausnahmen müssen mit dem Lehrgangsleiter bzw. mit Lehrwart abgesprochen werden. Bei längerem Fernbleiben während der Schulung, späterem Kommen oder früherem Gehen werden die entsprechenden LE abgezogen.

Leider ist es in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen, dass sich Teilnehmer angemeldet haben und ohne Abmeldung nicht erschienen sind. Eine rechtzeitige Absage ist kein Problem. Bei wenigen Anmeldungen und Absagen könnte ein Lehrgang auf einen späteren Termin verschoben werden. Teilweise müssen auch Lehrgänge bei zu geringen Anmeldungen abgesagt werden, weil die Kosten sonst nicht akzeptabel wären.

Bitte vergessen Sie künftig bei Verhinderung die Absage nicht.

Unterrichtsmaterialien

Drucksachen, z.B. TSO, Technikbücher und ähnliches, die bei den Lehrgangsmaßnahmen benötigt werden, sind selbst mitzubringen. Diese sind beim Tanzweltverlag oder Deutscher Tanzbuchverlag dtb, erhältlich.

Pünktlichkeit

Bitte finden sie sich pünktlich (ca. 30 Min. vorher) am Lehrgangsort ein.
Bedenken Sie, dass die Fahrt zum Lehrgangsort nicht immer reibungslos vonstatten geht. Durch den Listeneintrag, Platz einnehmen, andere Teilnehmer begrüßen, ev. Umziehen auch noch einige Zeit vergeht.
Bitte belassen Sie Mäntel/Schuhe in den Garderobenräumen.

Noch eine Bitte

Bitte beschränken Sie den Verzehr Ihrer mitgebrachten Speisen und Getränke auf die Pausen.
Es gibt genügend Erholungspausen.

Hierfür bitten wir um Ihr freundliches Verständnis.

 

Birgit von Daake
Lehrwartin NTV

Stand: 06. Oktober2008